Mit einem Energieausweis können Sie die energetische Qualität Ihres Gebäudes einschätzen und mit anderen Gebäuden vergleichen. Der Energieausweis wird nach den §§ 80 bis 86 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt, erhält eine eingene Registriernummer und ist in der Regel 10 Jahre gültig. Werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, wird die Ausstellung eines neuen Energieausweises notwendig.
Verbrauchsnachweis
Der Verbrauchsnachweis bildet den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ab. Dieser Wert wird aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre ermittelt und ist vom individuellen Nutzerverhalten abhängig.
Zur Erstellung werden neben den Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre Informationen zum Gebäude sowie der Heizungsanlage auch Bilder des Gebäudes benötigt.
Bedarfsnachweis
Der Bedarfsausweis bildet den Zustand Ihrer Gebäudehülle und Anlagentechnik ab. Die Berechnungen des Energiebedarfes erfolgen unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und zeigen die energetische Qualität des Gebäudes auf.
Dazu werden vor Ort alle notwendigen Informationen Ihres Gebäudes und der Anlagentechnik erfasst. Für die Berechnungen benötige ich Pläne Ihres Gebäudes. Liegen diese nicht vor oder sind unvollständig, müssen die Flächen über ein Aufmaß Ihres Gebäudes ermittelt werden.
Welchen Nachweis benötige ich für mein Wohngebäude?
Neubau: Bedarfsnachweis
Bauantrag vor dem 1.11.1977 und bis zu 4 Wohneinheiten: Bedarfsnachweis *
Bauantrag nach 1.11.1977 und bis zu 4 Wohneinheiten: Bedarfs- oder Verbrauchsnachweis
Ab 5 Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr: Bedarfs- oder Verbrauchsnachweis
*Erfüllt Ihr Wohngebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde nachträglich energetisch saniert, kann ein Verbrauchsnachweis erstellt werden.